Arbeitsdienst

Arbeitsdienst
Ạr|beits|dienst 〈m. 1; unz.〉 freiwillige od. pflichtgemäße gemeinsame Arbeit von Jugendlichen für den Staat

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Ạr|beits|dienst, der:
1. nicht voll entlohnte, freiwillige od. gesetzlich erzwungene körperliche Arbeit im Dienst der Allgemeinheit:
A. leisten;
jmdn. zum A. heranziehen.
2.
a) für den Arbeitsdienst (1) zuständige Organisation:
der Freiwillige A. der Regierung Brüning;
b) (nationalsoz.) Kurzf. von Reichsarbeitsdienst.

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Arbeitsdienst,
 
freiwillig oder aufgrund gesetzlichem Zwanges pflichtgemäß geleistete, dem Gemeinwohl dienende Arbeit bei Verzicht auf volles Entgelt im Sinne üblicher Lohnfestsetzung.
 
In Deutschland entstand 1926 aus der Jugend- und Volksbildungsbewegung (Boberhaus in Schlesien) eine an pädagogischen Maßstäben ausgerichtete Arbeitslagerbewegung. Sie war in einer Zeit bedrohlich wachsender Jugendarbeitslosigkeit nach 1930 das Vorbild des von der Regierung H. Brüning 1931 geschaffenen Freiwilligen Arbeitsdienstes, der Mitte 1932 etwa 100 000 Arbeitsdienstwillige umfasste. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde 1935 der Reichsarbeitsdienst (RAD) geschaffen als Organisation zur Durchführung der für alle Deutschen beiderlei Geschlechts zwischen 18 und 25 Jahren eingeführten halbjährigen Arbeitsdienstpflicht (für Frauen erst nach Kriegsbeginn praktiziert). Zunächst nur zur Bodenkultivierung eingesetzt (Frauen zumeist in der Land- und Hauswirtschaft), bestimmten zunehmend militärische Aspekte den Dienst des von K. Hierl geführten RAD. Im Zweiten Weltkrieg wurde dieser fast völlig den Erfordernissen der Kriegführung untergeordnet, besonders als Bautruppe der Wehrmacht.
 
In Bulgarien hatte die Regierung schon 1920 die Arbeitsdienstpflicht eingeführt. Freiwilliger Arbeitsdienst bestand für die Dauer der Massenarbeitslosigkeit (Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise) in Polen, den Niederlanden, der Tschechoslowakei und den USA.

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Ạr|beits|dienst, der: 1. nicht voll entlohnte, freiwillige od. gesetzlich erzwungene körperliche Arbeit im Dienst der Allgemeinheit: A. leisten; jmdn. zum A. heranziehen. 2. a) für den ↑Arbeitsdienst (1) zuständige Organisation: der Freiwillige A. der Regierung Brüning; b) (nationalsoz.) kurz für ↑Reichsarbeitsdienst.

Universal-Lexikon. 2012.

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